Bei einem Preisfehler hast du in der Regel keinen Anspruch darauf, dass der Händler zum Fehlpreis liefert. Ob ein Vertrag besteht, hängt davon ab, ob der Händler deine Bestellung angenommen hat. Hat er das, kann er unter Umständen wegen Irrtums anfechten. Hier siehst du, welche Regeln im deutschen Recht dahinterstehen.
Kurzfassung: Das ist die Regel
- Kein Vertrag, kein Lieferanspruch: Ohne Annahme durch den Händler kommt kein Kaufvertrag zustande.
- Bei Annahme kann der Händler bei Irrtum anfechten, und zwar unverzüglich.
- Bei offensichtlichen Fehlern kann Berufung auf den Vertrag rechtsmissbräuchlich sein.
- Gezahltes Geld bekommst du zurück.
- Ein Widerrufsrecht für Waren besteht trotzdem, sofern keine Ausnahme gilt.
Vertragsschluss: Angebot und Annahme
Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Im Onlineshop gilt meist die Bestellung als Angebot und der Versand oder die Auftragsbestätigung als Annahme. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist eine Pflicht des Händlers (§ 312i BGB) und nicht automatisch eine Annahme. Maßgeblich ist der konkrete Text.
Anfechtung wegen Irrtums
Wer sich bei der Abgabe einer Erklärung irrt, kann sie unter Umständen anfechten (§ 119 BGB). Typisch ist ein Erklärungsirrtum, etwa wenn sich der Händler vertippt hat. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Händler den Grund erkannt hat (§ 121 BGB). Kein Anfechtungsgrund ist grundsätzlich ein reiner Kalkulationsfehler, bei dem der Händler sich über die Berechnung geirrt hat. Gerichte entscheiden hier im Einzelfall.
Schadensersatz nach Anfechtung
Ficht der Händler an, muss er dem Käufer den sogenannten Vertrauensschaden ersetzen (§ 122 BGB). Das sind zum Beispiel nachweislich entstandene Kosten im Vertrauen auf den Vertrag. Der Käufer kann aber nicht verlangen, so gestellt zu werden, als hätte der Händler zum Fehlpreis geliefert. Und der Anspruch entfällt, wenn der Käufer den Fehler kannte oder kennen musste.
Offensichtlicher Fehler und Treu und Glauben
Wenn ein Preis erkennbar nicht stimmen kann, etwa ein hochwertiges Elektrogerät für einen Euro, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen (§ 242 BGB), auf Lieferung zu bestehen. Je klarer der Fehler war, desto schlechter stehen deine Chancen.
Widerrufsrecht bei Online-Käufen
Bei Waren, die du im Fernabsatz kaufst, hast du in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Das ist unabhängig von Preisfehlern, kann dir aber helfen, wenn du später unsicher bist. Bei bestimmten Leistungen, etwa Flügen mit festem Termin, gibt es Ausnahmen.
Preisfehler bei Reisen und Flügen
Bei Flügen, die die Airline wegen eines Fehlers annulliert, hast du Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) 261/2004). Ob zusätzlich eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt vom Einzelfall ab und ist umstritten. Mehr in Reise-Preisfehler (Error Fares).
Wann du Hilfe holen solltest
Bei Streit um höhere Beträge, bei Drohungen mit Schadensersatz oder wenn der Händler dich zur Herausgabe auffordert, lohnt sich Beratung durch Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
- § 121 BGB – Anfechtungsfrist
- § 122 BGB – Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
- § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben
- § 312i BGB – Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Fluggastrechte
Stand: 26.10.2026. Gesetze können sich ändern, prüfe die aktuelle Fassung.
Gerichtsbeispiele (Zusammenfassungen)
- OLG Düsseldorf, 19.05.2016, Az. I-16 U 72/15: Eine automatische „Auftragsbestätigung“ wurde als Annahme gewertet. Ein Anfechtungsgrund fehlte, der Käufer konnte die Lieferung dennoch nicht durchsetzen, weil der Preis weniger als ein Prozent des Marktwerts betrug und der Käufer den Fehler erkannt hatte (Rechtsmissbrauch). Zusammenfassung
- LG Gießen, 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13: Das Einlösen eines erkennbar versehentlich zugesandten Online-Gutscheins war nach dieser Entscheidung nicht ohne Weiteres Computerbetrug. Das ist eine Einzelfallentscheidung zur Strafbarkeit und kein Freibrief. Zusammenfassung
Das sind Beispiele aus frei verfügbaren Zusammenfassungen, keine vollständige Rechtsprechungsübersicht. Wir sind keine Juristen. Andere Gerichte können anders entscheiden.
Häufige Fragen
Muss der Händler den Preisfehler liefern?
In der Regel nicht. Ohne Annahme kein Vertrag; mit Annahme ist unter Umständen eine Anfechtung möglich.
Was bedeutet Anfechtung?
Der Händler erklärt, dass er sich geirrt hat, und macht den Vertrag rückwirkend unwirksam. Er muss das unverzüglich nach Erkennen des Fehlers tun.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nur auf den Vertrauensschaden und nur, wenn du den Fehler weder kanntest noch kennen musstest.
Gilt das auch für Reisen?
Grundsätzlich ähnlich, aber es gibt Sonderregeln, etwa für Flugtickets. Siehe Reise-Preisfehler.
Darf ich einen offensichtlichen Preisfehler ausnutzen?
Bestellen ist erlaubt. Auf Lieferung bestehen kannst du bei offensichtlichen Fehlern aber meist nicht.
